Rechtsvertretung des Kindes / Rechtsvertretung für Kinder

Vielleicht hast du auch schon Kinderanwält:in, Kindesvertreter:in, Kindesverfahrensvertreter:in, Verfahrensbeiständ:in oder Prozessbeiständ:in gehört. Das sind alles Begriffe, die das Gleiche bedeuten. Nämlich ein:e Anwält:in für Kinder. Wir sprechen aber immer von der Rechtsvertretung des Kindes.

Rechtsvertreter:innen für Kinder haben die Aufgabe, dich in einem Verfahren zu unterstützen und zu vertreten, wenn es (schwierige) rechtliche Fragen gibt. Beispielsweise wenn: 

  • deine Eltern bei sehr wichtigen Fragen nicht die gleiche Meinung haben und sie sich vielleicht stark streiten. Also zum Beispiel, wenn sie sich trennen oder scheiden lassen und beide wollen, dass du hauptsächlich bei ihnen wohnst.
  • deine Eltern dich in rechtlichen Fragen nicht vertreten können, weil es ihnen gesundheitlich nicht so gut geht. Oder vielleicht können sie dich nicht vertreten, weil sie die Sprache oder die Kultur zu wenig verstehen.  
  • es um eine sehr persönliche und wichtige Frage geht und deine Eltern eine andere Meinung haben wie du.
  • du zur Polizei, Jugendanwaltschaft oder Staatsanwaltschaft eingeladen worden bist (lies mehr zum Thema beschuldigte Jugendliche).

Beim ersten Treffen wird dir dein:e Rechtsvertreter:in zuhören und herausfinden, worum es geht. Danach besprecht ihr gemeinsam deine Situation und die Rechtsvertreter:in erklärt dir, welche Möglichkeiten du jetzt hast. Zusammen entscheidet ihr die nächsten Schritte. Alles, was du mit dein:er Rechtsvertreter:in besprichst, ist vertraulich. Das heisst, nichts wird weitererzählt, ohne dass du einverstanden bist.

Mit Jugendlichen und grösseren Kindern können Rechtsvertreter:innen meistens alles besprechen. Bei kleineren Kindern ist das manchmal nicht so gut möglich. Dann versucht die Rechtsvertreter:in auf eine andere Weise herauszufinden, was das Kind möchte. Die Rechtsvertreter:innen setzen sich immer für die Rechte der Kinder und Jugendlichen ein, egal, wie alt sie sind. Sie sind dazu da, dass dein Wille von den Erwachsenen gehört wird.

Wichtig zu wissen: Dein:e Rechtsvertreter:in ist nicht die Anwältin deiner Eltern oder die Anwältin einer Behörde. Er oder sie wird vielleicht mit deinen Eltern reden, aber immer nur dich und deinen Willen vertreten.

Wenn du das Gefühl hast, dass du eine Rechtsvertretung brauchst oder du dir nicht sicher bist, dann ruf uns an. Wir besprechen die Situation gerne mit dir. Vielleicht können wir dir bereits ohne Rechtsvertretung weiterhelfen. Wenn nicht, erklären wir dir genauer was eine Rechtsvertretung macht und wie du einen Antrag für eine Rechtsvertretung stellen kannst.

Manchmal entscheiden beispielsweise auch die Richter:in oder die KESB von sich aus, dass du eine Rechtsvertretung brauchst. Dann suchen sie jemanden für dich. Wenn du eine Beiständ:in hast, kann auch diese eine Rechtsvertretung für dich beantragen.

Eine Rechtsvertretung ist für dich selbst kostenlos. Entweder bezahlen deine Eltern das für dich oder, wenn sie zu wenig Geld haben, können sie einen Antrag stellen, damit sie die Kosten nicht selber bezahlen müssen.

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