Lexikon

A

Anhörung

Lassen sich deine Eltern scheiden und geht es darum, wo du wohnen sollst? Gibt es Probleme bei dir zu Hause und du musst zu einer Pflegefamilie ziehen? Oder hast du Ärger in der Schule und musst die Schule wechseln?

Immer wenn es um dich geht, muss man dir zuhören und dich nach deiner Meinung fragen. Das ist dein Recht. Egal, ob es um die Schule, deine Gesundheit oder die Migrationsbehörde geht. Und egal, ob du mit der Polizei, der Jugendanwaltschaft, der KESB, oder einem Gericht zu tun hast.
Wenn ein Gericht oder die KESB etwas entscheidet, müssen sie dich nach deiner Meinung fragen. Darum laden sie dich zu einem Gespräch ein. Dieses Gespräch nennt man Anhörung. Bei der Anhörung hört man dir zu und du kannst Fragen stellen.

Ein Beispiel, wie eine Anhörung am Gericht funktioniert:

Du bekommst vom Gericht eine Einladung zu einer Anhörung. Ihr vereinbart einen Termin und du besuchst an dem abgemachten Termin das Gericht. Dort lernst du die anwesenden Personen kennen. Meistens ist das eine Richter:in und eine Person, die Notizen vom Gespräch macht. Vielleicht sind aber auch mehr Personen oder weniger Personen dort. Die Richter:in fragt dich, wie es dir geht und was du dir wünschst. Du darfst aber auch von dir aus Sachen erzählen, die du wichtig findest. Wenn du Fragen hast, kannst du diese dann stellen.

Es kann sein, dass du etwas Angst vor der Anhörung hast. Dann überlegst du dir am besten vorher, was du unbedingt sagen oder fragen willst. Wenn du beim Gespräch auf eine Frage keine Antwort weisst oder du etwas nicht beantworten willst, darfst du das sagen. Du darfst deine Meinung sagen. Aber du musst nicht, wenn du nicht möchtest.

Eine Person macht Notizen vom Gespräch. Möchtest du, dass bestimmte Dinge nicht weitererzählt werden? Dann darfst du das sagen.

Die Richter:in kann nicht immer so entscheiden, wie du es am liebsten hättest. Trotzdem ist es wichtig, dass man deine Wünsche kennt. Das hilft der Richter:in, die beste Lösung für dich und für deine Eltern zu finden.

Hast du keine Einladung zu einer Anhörung oder einem Gespräch bekommen?

Du möchtest aber deine Meinung sagen und weisst nicht wie? Oder hast du Fragen vor oder nach einer Anhörung?
Dann ruf uns an!

Wenn du noch weitere Informationen zum Thema Anhörung möchtest, dann schau dir diese Infobroschüren an:

B

Beiständ:in

Die KESB kann für dich eine Beiständ:in einsetzen. Die Beiständ:in unterstützt dich und deine Familie dort, wo ihr Hilfe braucht. Das kann in jeder Familie etwas anderes sein. Vielleicht besucht die Beiständ:in euch regelmässig zu Hause, um euch zu helfen, dass es dort ordentlicher und sauberer ist. Oder ihr findet Regeln, damit Besuche bei deinem Vater oder deiner Mutter regelmässig stattfinden.

So oder so ist es wichtig, dass deine Beiständ:in dich regelmässig besucht. So könnt ihr über die Situation sprechen. Wenn du eine Frage hast, dann darfst du dich auch selber melden.

Hast du das Gefühl, deine Beiständ:in hört dir nicht zu oder versteht dich nicht? Oder hast du sonst Fragen zu diesem Thema? Dann ruf uns an!
 

Beschuldigte:r Jugendliche:r

Du giltst als beschuldigt, wenn die Polizei den Verdacht hat, dass du eine Straftat begangen hast. Die Polizei leitet dann ein Verfahren gegen dich ein. Du wirst als unschuldig angesehen, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Und bis nachgewiesen ist, ob du wirklich eine Straftat begangen hast. 

Du hast gewisse Rechte als beschuldigte Person. Du musst informiert werden, was dir vorgeworfen wird und was deine Rechte sind. Du hast auch das Recht auf eine Anwält:in.

Eine Anwält:in hilft dir beim Verfahren und ist auf deiner Seite. Er oder sie berät dich und kann dich auch vertreten. Wenn du urteilsfähig bist, kannst du selber eine Anwält:in suchen. Oder deine Eltern machen das für dich. Wenn du niemanden kennst oder deine Eltern kein Geld dafür haben, wird dir eine Anwält:in zur Verfügung gestellt. 

Hast du Fragen zu deinen Rechten oder bist du unsicher, was auf dich zukommt? Dann ruf uns an!
 

Besuchsrecht

Wenn deine Eltern nicht zusammenwohnen, kannst du meistens nicht beide gleich häufig sehen. Du lebst vermutlich hauptsächlich bei deiner Mutter oder bei deinem Vater. Und den anderen Elternteil besuchst du zum Beispiel am Wochenende und in den Ferien. Die Zeit, die du beim anderen Elternteil verbringst, nennt man Besuchszeit.

Wenn sich deine Eltern trennen oder scheiden lassen, ist eine der wichtigsten Fragen: Bei wem lebst du in Zukunft hauptsächlich? Es ist genauso wichtig, wie die Besuchszeiten beim anderen Elternteil geregelt werden. Es muss zum Beispiel entschieden werden:

  • Wie oft besuchst du den anderen Elternteil?
  • Wie werden die Ferien aufgeteilt?
  • Bei wem verbringst du Weihnachten? 

Es gibt ganz viele Möglichkeiten, wie die Familien das regeln. Aber ganz wichtig ist auf jeden Fall, dass du mitreden kannst. Es geht dabei schliesslich um dich. 

Wenn sich deine Eltern noch gut verstehen, findet ihr alle zusammen eine Lösung. Wenn ihr keine Lösung findet, entscheidet das Gericht oder die KESB.

Du und deine Eltern haben beide ein Besuchsrecht. Also du hast das Recht, dass du deine Eltern besuchen kannst. Und deine Eltern haben das Recht, dass du sie besuchst. Deshalb musst du vielleicht manchmal auch zu Besuch gehen, wenn du keine Lust hast. Oder wenn du lieber etwas anderes machen möchtest. 

Manchmal gibt es Streit oder die Regelung für die Besuche stimmen nach einer gewissen Zeit nicht mehr. Dann kann die KESB eine neue Regelung bestimmen. Oder sie beauftragt einen Besuchsrechtsbeistand, der euch unterstützt.

Begleitetes Besuchsrecht: Vielleicht ist die Situation sehr schwierig zwischen dir und dem Elternteil, den du besuchst. Vielleicht hat es früher einmal Gewalt gegeben oder ihr habt euch viele Jahre nicht mehr gesehen. Dann kann die KESB  ein begleitetes Besuchsrecht anordnen. Du triffst dann deine Mutter oder deinen Vater nicht alleine. Es ist immer jemand dabei, der euch unterstützt. 
 

F

Fürsorgerische Unterbringung (FU)

Wenn du dich durch dein Handeln selbst gefährdest, muss die KESB schauen, dass dir nichts passiert. Die KESB hat dann die Möglichkeit, eine Fürsorgerische Unterbringung anzuordnen. Die Abkürzung für eine Fürsorgerische Unterbringung ist FU. Vielleicht hörst du in Gesprächen vor allem diese Abkürzung.

Du kommst dann in eine geschlossene Einrichtung oder in eine psychiatrische Klinik. Auch wenn du das nicht möchtest. Du musst dort bleiben, bis es dir wieder besser geht. Du oder deine Eltern habt aber die Möglichkeit, gegen den Entscheid vorzugehen. 
 

G

Gefährdung

Vielleicht hat jemand aus deinem Umfeld das Gefühl, dass du in Gefahr bist und Hilfe brauchst. Dann kann diese Person das bei der KESB melden. Sie macht dann eine Gefährdungsmeldung. Das können Freunde, Verwandte oder Nachbarn sein. Aber auch Lehrpersonen oder Ärzt:innen können sich bei der KESB melden.

Du kannst dich auch selbst bei der KESB melden, wenn du Hilfe brauchst. Du kannst vorbeigehen, anrufen oder einen Brief schreiben. 

Bei einer solchen Meldung muss die KESB überprüfen, ob du wirklich in Gefahr bist. Wie sie das abklärt, kann ganz unterschiedlich sein. Vielleicht redet zuerst jemand mit dir alleine oder zusammen mit deinen Eltern. Es kann sein, dass die KESB dann noch mehr Informationen braucht. Dann spricht vielleicht jemand mit deiner Lehrperson. Es kann auch sein, dass es ein Gutachten braucht. Die KESB muss alles tun, um herauszufinden, wie sie dir helfen kann.

Vielleicht merkt die KESB, dass für dich wirklich eine Gefahr besteht. Dann leitet sie Kindesschutzmassnahmen ein. Sie erklärt dir und deinen Eltern, was gemacht wird. Es kann zum Beispiel sein, dass ihr eine Familienbegleitung bekommt. Oder dass deine Eltern bestimmte Regeln einhalten müssen.
 

K

KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde)

KESB ist eine Abkürzung für Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Vielleicht hörst du in Gesprächen vor allem diese Abkürzung. Die KESB ist eine Behörde und schützt Kinder und Erwachsene. Die KESB hilft allen Menschen, die nicht selbst für sich sorgen können.

Auf der KESB arbeiten Frauen und Männer aus unterschiedlichen Berufen. Sie sind Fachpersonen und haben ein grosses Wissen. So kann die KESB für dich die beste Lösung finden, wenn es ein Problem gibt. 

Die KESB hilft dir und deiner Familie, wenn ihr ein Problem nicht selber lösen könnt. Jemand von der KESB schaut mit euch die Situation an und überlegt, wie sie euch unterstützen kann. Die KESB kann Kindesschutzmassnahmen anordnen. Du hast ein Recht darauf, dass du darüber informiert wirst. Wie läuft das ab? Welche Rechte hast du? Die KESB muss deine Meinung anhören und in die Entscheidung einbeziehen.

  • Hört dir die KESB nicht zu?
  • Bist du nicht einverstanden, wie die KESB entschieden hat?
  • Oder hast du Fragen zum Thema?

Dann ruf uns an! 

Hier findest du die Adresse der KESB, die für dich zuständig ist.
 

Kinderanwält:in

Kinderanwält:in ist ein anderes Wort für Rechtsvertretung des Kindes. Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, dann lies unter dem Eintrag Rechtsvertretung des Kindes / Rechtsvertretung für Kinder weiter.

Kindesschutz

Der Kindesschutz ist eine wichtige Aufgabe der KESB. Die KESB ist da, um dich vor Gefahren zu schützen. Eine Gefahr ist zum Beispiel: Wenn du geschlagen wirst oder dich jemand sexuell missbraucht oder dich in deiner Seele verletzt. 

Es gibt auch Gefahren, die du selber nicht als Gefahren empfindest. Vielleicht findest du es gut, wenn deine Eltern dich machen lassen, was du willst. So bekommen sie auch nicht mit, wenn du zum Beispiel nicht mehr in die Schule gehst. Es ist aber wichtig, dass deine Eltern sich um dich kümmern und du einen Schulabschluss machst. Wenn deine Eltern es nicht schaffen, sich um dich zu kümmern, greift die KESB ein.

Wenn die KESB eingreift, tauchen vielleicht in deinem Leben plötzlich fremde Mensch auf. Sie wollen sich um dich kümmern. Für dich und deine Familie fühlt es sich vielleicht so an, dass sie sich einmischen. Dass sie das gar nichts angeht. Hast du Fragen dazu? Dann ruf uns an!

Du hast das Recht, dass du vor Gefährdungen geschützt wirst. Deshalb muss die KESB handeln, wenn sie von einer Gefährdung weiss. Die KESB leitet dann ein Kindesschutzverfahren ein. Du hast das Recht, deine Meinung dazu zu sagen. Die Mitarbeitenden der KESB müssen dich immer deinem Alter entsprechend informieren. Sie müssen dir bei jeder Entscheidung die Gründe dafür erklären. Manchmal ist es möglich, dass du dich durch eine Rechtsvertretung («Kinderanwält:in») vertreten lassen kannst.

Wir können dich beraten und dir weiterhelfen.
 

Kindesverfahrensvertreter:in

Kindesverfahrensvertreter:in ist ein anderes Wort für Rechtsvertretung des Kindes. Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, dann lies unter dem Eintrag Rechtsvertretung des Kindes / Rechtsvertretung für Kinder weiter.

Kindesvertreter:in

Kindesvertreter:in ist ein anderes Wort für Rechtsvertretung des Kindes. Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, dann lies unter dem Eintrag Rechtsvertretung des Kindes / Rechtsvertretung für Kinder weiter.

O

Ombudsstelle

Die KESB, Beiständ:innen, Gerichte und die Polizei sind da, um dir zu helfen, dich zu unterstützen und deine Rechte sicherzustellen. Es kommt aber auch vor, dass es nicht so verläuft, wie es sollte. Für dich ist es manchmal auch schwierig zu verstehen, was die Fachpersonen von dir und deiner Familie möchten. Oder du bekommst überhaupt keine Antworten auf deine Fragen. 

Dann hast du vielleicht solche Fragen:

  • Was sind meine Rechte?
  • Was darf die KESB, das Gericht und die Polizei?
  • Wie kann ich mich wehren, wenn ich mit einer Entscheidung nicht einverstanden bin?
  • Wo kann ich mich informieren, wenn ich etwas nicht verstehe?

Oder du hast vielleicht solche Gefühle:

  • Niemand hört mir zu.
  • Ich kann nicht sagen, was ich will.
  • Ich werde nicht ernst genommen.
  • Ich habe Angst davor, was passiert.
  • Niemand unterstützt mich.

Wir von der Ombudsstelle für Kinderrechte sind für dich da, wenn du solche Fragen oder Gefühle hast. Wir besprechen mit dir die Situation und überlegen, welche Unterstützung du brauchst. Wir geben dir Antworten auf deine Fragen. Oder wir sagen dir, wo du Antworten bekommst. Wir versuchen zwischen dir und den Fachpersonen zu vermitteln. Wir bereiten dich auf Gespräche vor und erklären dir deine Rechte. Das Gespräch mit uns ist kostenlos und vertraulich.

Das bedeutet: Wir erzählen niemandem, was du gesagt hast, wenn du das nicht willst. Wir unternehmen auch nichts, ohne das mit dir zu besprechen. Du bestimmst, was du sagen und fragen möchtest. Und welche Hilfe du willst. Wir möchten immer gerne zuerst mit dir sprechen. Denn es geht um dich! Wenn du das willst und es dir weiterhilft, sprechen wir dann auch mit anderen Personen. Zum Beispiel mit deinen Eltern, deiner Beiständ:in oder anderen Personen aus deinem Umfeld.
 

P

Platzierung

Manchmal sind die Probleme in einer Familie so gross, dass Kinder und Jugendliche nicht mehr zu Hause wohnen können. Es kann sein, dass deine Eltern überfordert oder schwer krank sind. Oder der Streit zwischen dir und deinen Eltern ist so schlimm, dass ihr nicht mehr zusammenleben könnt.

Dann kann es eine Platzierung geben und die KESB sucht mit euch zusammen einen anderen Wohnort für dich. Das kann zum Beispiel eine Pflegefamilie oder ein Heim (eine Institution) sein. 
 

Prozessbeiständ:in

Prozessbeiständ:in ist ein anderes Wort für Rechtsvertretung des Kindes. Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, dann lies unter dem Eintrag Rechtsvertretung des Kindes/Rechtsvertretung für Kinder weiter.

R

Rechtsvertretung des Kindes / Rechtsvertretung für Kinder

Vielleicht hast du auch schon Kinderanwält:in, Kindesvertreter:in, Kindesverfahrensvertreter:in, Verfahrensbeiständ:in oder Prozessbeiständ:in gehört. Das sind alles Begriffe, die das Gleiche bedeuten. Nämlich ein:e Anwält:in für Kinder. Wir sprechen aber immer von der Rechtsvertretung des Kindes.

Rechtsvertreter:innen für Kinder haben die Aufgabe, dich in einem Verfahren zu unterstützen und zu vertreten, wenn es (schwierige) rechtliche Fragen gibt. Beispielsweise wenn: 

  • deine Eltern bei sehr wichtigen Fragen nicht die gleiche Meinung haben und sie sich vielleicht stark streiten. Also zum Beispiel, wenn sie sich trennen oder scheiden lassen und beide wollen, dass du hauptsächlich bei ihnen wohnst.
  • deine Eltern dich in rechtlichen Fragen nicht vertreten können, weil es ihnen gesundheitlich nicht so gut geht. Oder vielleicht können sie dich nicht vertreten, weil sie die Sprache oder die Kultur zu wenig verstehen.  
  • es um eine sehr persönliche und wichtige Frage geht und deine Eltern eine andere Meinung haben wie du.
  • du zur Polizei, Jugendanwaltschaft oder Staatsanwaltschaft eingeladen worden bist (lies mehr zum Thema beschuldigte Jugendliche).

Beim ersten Treffen wird dir dein:e Rechtsvertreter:in zuhören und herausfinden, worum es geht. Danach besprecht ihr gemeinsam deine Situation und die Rechtsvertreter:in erklärt dir, welche Möglichkeiten du jetzt hast. Zusammen entscheidet ihr die nächsten Schritte. Alles, was du mit dein:er Rechtsvertreter:in besprichst, ist vertraulich. Das heisst, nichts wird weitererzählt, ohne dass du einverstanden bist.

Mit Jugendlichen und grösseren Kindern können Rechtsvertreter:innen meistens alles besprechen. Bei kleineren Kindern ist das manchmal nicht so gut möglich. Dann versucht die Rechtsvertreter:in auf eine andere Weise herauszufinden, was das Kind möchte. Die Rechtsvertreter:innen setzen sich immer für die Rechte der Kinder und Jugendlichen ein, egal, wie alt sie sind. Sie sind dazu da, dass dein Wille von den Erwachsenen gehört wird.

Wichtig zu wissen: Dein:e Rechtsvertreter:in ist nicht die Anwältin deiner Eltern oder die Anwältin einer Behörde. Er oder sie wird vielleicht mit deinen Eltern reden, aber immer nur dich und deinen Willen vertreten.

Wenn du das Gefühl hast, dass du eine Rechtsvertretung brauchst oder du dir nicht sicher bist, dann ruf uns an. Wir besprechen die Situation gerne mit dir. Vielleicht können wir dir bereits ohne Rechtsvertretung weiterhelfen. Wenn nicht, erklären wir dir genauer was eine Rechtsvertretung macht und wie du einen Antrag für eine Rechtsvertretung stellen kannst.

Manchmal entscheiden beispielsweise auch die Richter:in oder die KESB von sich aus, dass du eine Rechtsvertretung brauchst. Dann suchen sie jemanden für dich. Wenn du eine Beiständ:in hast, kann auch diese eine Rechtsvertretung für dich beantragen.

Eine Rechtsvertretung ist für dich selbst kostenlos. Entweder bezahlen deine Eltern das für dich oder, wenn sie zu wenig Geld haben, können sie einen Antrag stellen, damit sie die Kosten nicht selber bezahlen müssen.

S

Scheidung

Wenn deine Eltern sich trennen und scheiden lassen, muss vieles neu geregelt werden. Bei wem wohnen du und deine Geschwister? Wann könnt ihr den anderen Elternteil sehen? Es geht aber auch darum, wer von den Eltern welche Sachen behalten kann. Oder wer dem anderen Geld zahlen muss. Die Eltern besprechen alle diese Themen mit einer Richter:in vor Gericht.

Wenn sich deine Eltern einig sind, finden sie schnell eine gute Lösung. Es kann aber sein, dass sich deine Eltern streiten. Dann brauchen sie die Hilfe von einer Anwält:in und von einer Richter:in. Wenn sie sich nicht einigen können, entscheidet am Schluss das Gericht. 

Ganz wichtig: Du darfst mitreden bei den Entscheidungen, bei denen es um dich geht. Dann ist es egal, ob sich deine Eltern noch gut verstehen oder sich streiten. Du darfst ihnen sagen, was du für Wünsche hast und wie es dir besser gehen würde. Es geht schliesslich auch um dich.

Auch die Richter:in wird dich zu einem Gespräch einladen und dich fragen, was du willst. Du hast da die Möglichkeit, deine Wünsche zu äussern. Und du kannst auch Fragen stellen. Du musst zu diesem Gespräch nicht hingehen, wenn du das nicht möchtest. Vielleicht ist es einfacher für dich, wenn du eine vertraute Person an das Gespräch mitnimmst. Zum Beispiel dein Gotti oder deinen Götti.

Hast du das Gefühl, es hört dir gar niemand zu? Hat dich die Richter:in nicht zu einem Gespräch eingeladen? Oder hast du Fragen zur Scheidung deiner Eltern? Dann ruf uns an! 
 

V

Verfahrensbeiständ:in

Verfahrensbeiständ:in ist ein anderes Wort für Rechtsvertretung des Kindes. Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, dann lies unter dem Eintrag Rechtsvertretung des Kindes/Rechtsvertretung für Kinder weiter.