Kindesschutz

Der Kindesschutz ist eine wichtige Aufgabe der KESB. Die KESB ist da, um dich vor Gefahren zu schützen. Eine Gefahr ist zum Beispiel: Wenn du geschlagen wirst oder dich jemand sexuell missbraucht oder dich in deiner Seele verletzt. 

Es gibt auch Gefahren, die du selber nicht als Gefahren empfindest. Vielleicht findest du es gut, wenn deine Eltern dich machen lassen, was du willst. So bekommen sie auch nicht mit, wenn du zum Beispiel nicht mehr in die Schule gehst. Es ist aber wichtig, dass deine Eltern sich um dich kümmern und du einen Schulabschluss machst. Wenn deine Eltern es nicht schaffen, sich um dich zu kümmern, greift die KESB ein.

Wenn die KESB eingreift, tauchen vielleicht in deinem Leben plötzlich fremde Mensch auf. Sie wollen sich um dich kümmern. Für dich und deine Familie fühlt es sich vielleicht so an, dass sie sich einmischen. Dass sie das gar nichts angeht. Hast du Fragen dazu? Dann ruf uns an!

Du hast das Recht, dass du vor Gefährdungen geschützt wirst. Deshalb muss die KESB handeln, wenn sie von einer Gefährdung weiss. Die KESB leitet dann ein Kindesschutzverfahren ein. Du hast das Recht, deine Meinung dazu zu sagen. Die Mitarbeitenden der KESB müssen dich immer deinem Alter entsprechend informieren. Sie müssen dir bei jeder Entscheidung die Gründe dafür erklären. Manchmal ist es möglich, dass du dich durch eine Rechtsvertretung («Kinderanwält:in») vertreten lassen kannst.

Wir können dich beraten und dir weiterhelfen.
 

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