Gefährdung

Vielleicht hat jemand aus deinem Umfeld das Gefühl, dass du in Gefahr bist und Hilfe brauchst. Dann kann diese Person das bei der KESB melden. Sie macht dann eine Gefährdungsmeldung. Das können Freunde, Verwandte oder Nachbarn sein. Aber auch Lehrpersonen oder Ärzt:innen können sich bei der KESB melden.

Du kannst dich auch selbst bei der KESB melden, wenn du Hilfe brauchst. Du kannst vorbeigehen, anrufen oder einen Brief schreiben. 

Bei einer solchen Meldung muss die KESB überprüfen, ob du wirklich in Gefahr bist. Wie sie das abklärt, kann ganz unterschiedlich sein. Vielleicht redet zuerst jemand mit dir alleine oder zusammen mit deinen Eltern. Es kann sein, dass die KESB dann noch mehr Informationen braucht. Dann spricht vielleicht jemand mit deiner Lehrperson. Es kann auch sein, dass es ein Gutachten braucht. Die KESB muss alles tun, um herauszufinden, wie sie dir helfen kann.

Vielleicht merkt die KESB, dass für dich wirklich eine Gefahr besteht. Dann leitet sie Kindesschutzmassnahmen ein. Sie erklärt dir und deinen Eltern, was gemacht wird. Es kann zum Beispiel sein, dass ihr eine Familienbegleitung bekommt. Oder dass deine Eltern bestimmte Regeln einhalten müssen.
 

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