Besuchsrecht

Wenn deine Eltern nicht zusammenwohnen, kannst du meistens nicht beide gleich häufig sehen. Du lebst vermutlich hauptsächlich bei deiner Mutter oder bei deinem Vater. Und den anderen Elternteil besuchst du zum Beispiel am Wochenende und in den Ferien. Die Zeit, die du beim anderen Elternteil verbringst, nennt man Besuchszeit.

Wenn sich deine Eltern trennen oder scheiden lassen, ist eine der wichtigsten Fragen: Bei wem lebst du in Zukunft hauptsächlich? Es ist genauso wichtig, wie die Besuchszeiten beim anderen Elternteil geregelt werden. Es muss zum Beispiel entschieden werden:

  • Wie oft besuchst du den anderen Elternteil?
  • Wie werden die Ferien aufgeteilt?
  • Bei wem verbringst du Weihnachten? 

Es gibt ganz viele Möglichkeiten, wie die Familien das regeln. Aber ganz wichtig ist auf jeden Fall, dass du mitreden kannst. Es geht dabei schliesslich um dich. 

Wenn sich deine Eltern noch gut verstehen, findet ihr alle zusammen eine Lösung. Wenn ihr keine Lösung findet, entscheidet das Gericht oder die KESB.

Du und deine Eltern haben beide ein Besuchsrecht. Also du hast das Recht, dass du deine Eltern besuchen kannst. Und deine Eltern haben das Recht, dass du sie besuchst. Deshalb musst du vielleicht manchmal auch zu Besuch gehen, wenn du keine Lust hast. Oder wenn du lieber etwas anderes machen möchtest. 

Manchmal gibt es Streit oder die Regelung für die Besuche stimmen nach einer gewissen Zeit nicht mehr. Dann kann die KESB eine neue Regelung bestimmen. Oder sie beauftragt einen Besuchsrechtsbeistand, der euch unterstützt.

Begleitetes Besuchsrecht: Vielleicht ist die Situation sehr schwierig zwischen dir und dem Elternteil, den du besuchst. Vielleicht hat es früher einmal Gewalt gegeben oder ihr habt euch viele Jahre nicht mehr gesehen. Dann kann die KESB  ein begleitetes Besuchsrecht anordnen. Du triffst dann deine Mutter oder deinen Vater nicht alleine. Es ist immer jemand dabei, der euch unterstützt. 
 

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