Fürsorgerische Unterbringung (FU)

Wenn du dich durch dein Handeln selbst gefährdest, muss die KESB schauen, dass dir nichts passiert. Die KESB hat dann die Möglichkeit, eine Fürsorgerische Unterbringung anzuordnen. Die Abkürzung für eine Fürsorgerische Unterbringung ist FU. Vielleicht hörst du in Gesprächen vor allem diese Abkürzung.

Du kommst dann in eine geschlossene Einrichtung oder in eine psychiatrische Klinik. Auch wenn du das nicht möchtest. Du musst dort bleiben, bis es dir wieder besser geht. Du oder deine Eltern habt aber die Möglichkeit, gegen den Entscheid vorzugehen. 
 

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