Beschuldigte:r Jugendliche:r

Du giltst als beschuldigt, wenn die Polizei den Verdacht hat, dass du eine Straftat begangen hast. Die Polizei leitet dann ein Verfahren gegen dich ein. Du wirst als unschuldig angesehen, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Und bis nachgewiesen ist, ob du wirklich eine Straftat begangen hast. 

Du hast gewisse Rechte als beschuldigte Person. Du musst informiert werden, was dir vorgeworfen wird und was deine Rechte sind. Du hast auch das Recht auf eine Anwält:in.

Eine Anwält:in hilft dir beim Verfahren und ist auf deiner Seite. Er oder sie berät dich und kann dich auch vertreten. Wenn du urteilsfähig bist, kannst du selber eine Anwält:in suchen. Oder deine Eltern machen das für dich. Wenn du niemanden kennst oder deine Eltern kein Geld dafür haben, wird dir eine Anwält:in zur Verfügung gestellt. 

Hast du Fragen zu deinen Rechten oder bist du unsicher, was auf dich zukommt? Dann ruf uns an!
 

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